Dienstag, März 06, 2007
strafbare Pornografie in Second Life
Hallo zusammen,

in einem Interview, geführt von der Netzeitung stellt sich Anwalt Stephan Mathé den Fragen bezüglich dem Pornografie Thema in Second Life. Mit überraschendem Ergebnis:


Mathé: Sofern der Zugang von Jugendlichen nicht absolut ausgeschlossen ist, ist das nach deutschem Recht strafbar. Denn die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornographie im Sinne des Paragraphen 184 Strafgesetzbuch.

Ehrlichgesagt find ich das ziemlich überbewertet, wenn man bedenkt wieviel Sex-Werbebanner bei einem "normalen" Rundgang im Internet sich so einem offenbaren. Vielleicht sehen die Anwälte aber auch nur ein neuen Fisch im Netz bezüglich Abmahnungen. Wer weiss das schon.

greetz
calimero

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erstellt von calimero um Dienstag, März 06, 2007 Uhr  
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